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EU-Kommission schlägt neue Abgasnorm Euro-7 vor

Die EU-Abgasnorm Euro-6 sorgt seit September 2015 für eine Regulierung der Schadstoffausstoße. Eine neue Gesetzesvorlage der EU-Kommission zur Verschärfung der Limitierungen in Form der neuen Abgasnorm Euro-7 stößt auf Gegenwind in Politik und Industrie. Die Rede ist von einem „Verbrennerverbot durch die Hintertür“.

Um den Autoverkehr umweltfreundlicher zu machen, werden viele unterschiedliche Regularien genutzt. Eine davon ist die sogenannte Abgasnorm, eine Vorschrift der Europäischen Union, die den Ausstoß von Schadstoffen durch Kraftfahrzeuge begrenzen soll. Aktuell ist die Abgasnorm Euro-6 in Kraft. Im November 2022 brachte die EU-Kommission die neue Abgasnorm Euro-7 ins Spiel. Diese soll ihre Vorgängerin zeitnah ablösen und, nach dem Plan der Kommission, für PKW ab Juli 2025 und für schwere Nutzfahrzeuge ab Juli 2027 in Kraft treten.

Dass eine Relevanz für neue Regulierungen besteht, lässt sich nicht von der Hand weisen. Laut Schätzungen starben 2020 in der EU alleine durch Feinstaubbelastung 240.000 Menschen vorzeitig. Durch ausgestoßene Stickoxide und Ozon kommen weitere 70.000 Menschen hinzu. Stadtbewohner sind dabei besonders betroffen. Die Feinstaubwerte in Städten liegen deutlich über den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die neuen Maßnahmen von Euro-7 haben zum Ziel, die Luftverschmutzung zu verringern und auch generell einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Euro-7 verlangt umfangreiche Verbesserungen

Eine stärkere Schadstoffsenkung soll durch mehrere Maßnahmen erreicht werden. So sieht Euro-7 vor, dass der Ausstoß von Ammoniak - zusätzlich zu Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Partikeln und Kohlenwasserstoff - für PKW limitiert wird. Ammoniak gilt als ein ausschlaggebender Faktor für die Bildung von Smog in Städten. Für LKW soll außerdem der Ausstoß von Formaldehyd und Distickstoffmonoxid eingedämmt werden.

Der neue Gesetzesentwurf soll auch für eine Standardisierung der bisherigen Emissionsregeln sorgen. Unter der Abgasnorm Euro 6 galten für unterschiedliche Antriebe keine einheitlichen Grenzwerte. Die Kommission will mit Euro-7 kraftstoff- und technologieneutrale Werte festlegen. Im Bereich der Stickoxide wird die Ausstoßobergrenze für Dieselautos von 80 auf 60 Milligramm gesenkt. Benziner mussten sich bereits seit Euro-6 an diesen Wert halten. Laut der EU-Kommission kann so bis 2035 der Ausstoß von Stickoxiden durch PKW um bis zu 35 Prozent reduziert werden. Bei größeren Fahrzeugen wie Bussen und LKW könnten sogar bis zu 56 Prozent eingespart werden. Gleichzeitig müssen sich Benziner mit den neuen Regeln an das Kohlenmonoxid-Limit für Dieselautos halten und den Ausstoß auf 500 Milligramm halbieren.

Neben den Schadstoffen aus dem Auspuff sind auch stärkere Regulierung für Feinstaub in dem neuen Gesetz vorgesehen. Damit werden auch Elektroautos ins Visier genommen. Unter Euro-7 sollen Kleinstpartikel, sogenannte Ultrafeinstaubpartikel, begrenzt werden. Der Grenzwert für die Partikelanzahl (PN) soll zukünftig auch für Partikel mit einer Größe von bis zu 10 Nanometern gelten. Bisher wurde der Grenzwert nur bis zu einer Größe von 23 Nanometern angewandt. Das könnte zu einer Senkung der Auspuff-Partikel von Autos um 13 Prozent und von Bussen und Lastwagen um 39 Prozent führen. Die Entstehung von Partikeln durch das Bremsen könnte um bis zu 27 Prozent gesenkt werden. Um die neuen Regulierungen zu kontrollieren, schlägt die Kommission den Einbau von sogenannten Onboard-Monitoring-Systemen (OBM) in Neuwagen vor. Sie sollen in der Lage sein, Emissionsüberschreitungen zu erkennen.

Auf die Fahrzeugbauer kommen auch längere Zeiträume zu, in denen die Grenzwerte eingehalten werden müssen. Alle Fahrzeuge, die jünger als zehn Jahre alt sind oder weniger als 200.000 Kilometer zurückgelegt haben, sind angehalten, die Regulierungen zu befolgen. Das kommt einer Verdopplung der Haltbarkeitsanforderungen von Euro-6 gleich.

Die neue Abgasnorm Euro-7 möchte außerdem für E-Autos erreichen, dass die Antriebsbatterien haltbarer gebaut werden. So darf die Speicherkapazität innerhalb von fünf Jahren Nutzung oder 100.000 gefahrenen Kilometern nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen. Nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern ist 70 Prozent die Minimumspeicherkapazität.

Kritik aus der Industrie und Politik

Die Autoindustrie kritisiert den Vorschlag der Kommission scharf und spricht von einem „Verbrennerverbot durch die Hintertür“. Die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, alles Länder mit starken Standorten der Autoindustrie, forderten die Bundesregierung auf, die Pläne für die Abgasnorm Euro-7 abzulehnen. Die neuen Regelungen könnten zu Stellenabbau, Produktionsausfällen und Angebotsengpässen führen. Die deutsche Umwelthilfe wirft den Bundesländern dagegen Lobbyarbeit für die Autohersteller vor.

Einige Autobauer erklären, dass besonders der Zeitplan unrealistisch sei. Die kurze Übergangszeit würde nicht ausreichen, Fahrzeuge mit den neuen Standards zu entwickeln und diese rechtzeitig zu genehmigen. Selbst Bundesumweltministerin Steffi Lemke sieht eine rasche Umsetzung kritisch. Die Einführung solle realisierbar sein, damit keine Arbeitsplätze verloren gehen. Weiteren Gegenwind erfährt der Gesetzesentwurf im Hinblick auf die Erhöhung von Fahrzeugpreisen. Für PKW ergeben sich nach Berechnungen der Kommission zwischen 90 und 150 Euro Mehrkosten. Bei schweren Nutzfahrzeugen soll der Preis um ganze 2700 Euro steigen. Allerdings werden diese Zahlen angezweifelt. Das Bundesverkehrsministerium rechnet für PKW mit einem Anstieg zwischen 400 und 900 Euro und für schwere Nutzfahrzeuge zwischen 2500 und 4000 Euro.

Ob die neue Norm in der jetzigen Form durchgesetzt wird, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Aktuell diskutieren die EU-Länder und das Europaparlament über den Gesetzesvorschlag. Buchbinder verfolgt den Prozess aufmerksam, um Angebote durchgehend an sich ändernde Marktbedürfnisse anpassen zu können. Neue gesetzliche Vorgaben werden dadurch rechtzeitig umgesetzt und Kunden erhalten Fahrzeuge stets auf dem neuesten Stand.

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